LMF
Wofür steht die Abkürzung LMF?
Lernmittelfreiheit (LMF) ist im § 153 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) verankert. Sie gewährleistet, dass die benötigten Lernmaterialien, wie etwa Schulbücher, vom Land kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
In Hessen gilt die Lernmittelfreiheit, die sicherstellt, dass Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern keine finanziellen Belastungen für die Beschaffung von Schulbüchern, naturwissenschaftlichen Materialien oder Lernsoftware haben. Diese Regelung betrifft alle Lernenden an öffentlichen Schulen sowie an beihilfeberechtigten und subventionsberechtigten Ersatzschulen.
Die benötigten Bücher und Materialien können für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden. Dabei ist es wichtig, dass die Materialien pfleglich behandelt werden. Bei Schäden müssen entweder die Eltern oder der volljährige Schüler bzw. die volljährige Schülerin für die Reparatur oder den Ersatz aufkommen.
Diese Regelung sorgt für Chancengleichheit und gewährleistet, dass alle Schülerinnen und Schüler Zugang zu den notwendigen Lernmitteln haben, ohne dass finanzielle Belastungen entstehen.