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16. September 2021

Keine Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

soeben wurde die Achte Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Für die Schulen bedeutet dies, dass in Schulgebäuden (Gänge, Treppenhäuser etc.) eine medizinische Maske getragen werden muss. Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport gibt es keine Maskenpflicht.

In den Klassen, in denen es PCR-positive Fälle gibt, gelten ggf. gesonderte Regelungen, die das Gesundheitsamt vorgibt. Natürlich ist das freiwillige Tragen von Masken im Unterricht weiterhin erlaubt.

 

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