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15. April 2021

Schulstart mit Selbsttests ab dem 19. April

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie bereits aus den Medien erfahren haben, startet am 19. April die Schule wieder nur für die Jahrgänge 5 und 6. Dieser Präsenzunterricht findet weiterhin im Wechselmodell statt, das heißt, am Montag beginnt der erste Teil und am Dienstag kommt dann der zweite Teil. Dieses Vorgehen kennen Sie bereits aus der Zeit vor den Osterferien.

Was passiert mit den Jahrgängen 7 bis 10?

Diese verbleiben bis auf Weiteres im Distanzunterricht. Die erbrachten Leistungen werden in die Zeugnisnote einfließen. Klassenarbeiten oder Lernkontrollen bleiben für diese Jahrgänge vorerst ausgesetzt. Alternativ können Ersatzleistungen durch die Lehrkräfte eingefordert werden.

Selbsttests am Adorno-Gymnasium

Wir freuen uns, dass wir Ihnen mitteilen können, dass Ihre Kinder ab Montag die Möglichkeit haben, sich zwei Mal pro Woche kostenfrei in der Schule testen lassen zu können. Das hat den großen Vorteil, dass Sie als Eltern ein Gefühl der Sicherheit bekommen, dass der Schulbesuch Ihres Kindes nicht dazu beiträgt, das Virus in Ihre eigene Familie einzutragen. Diese Tests erzeugen ggf. bei einigen Kindern (manchmal auch bei den Eltern) ein mulmiges Gefühl. Seien Sie sich gewiss, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer mit Ihren Kindern zu Beginn der Testung ausführlich über die Durchführung sprechen und jeden einzelnen Schritt erklären werden.

Muss mein Kind getestet werden?

Ohne negatives Testergebnis darf Ihr Kind am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Das heißt, Sie können Ihr Kind auch beim Hausarzt oder über sonstige Stellen testen lassen und diesen Nachweis der Lehrkraft vorzeigen. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als 72 Stunden sein. Für die schulinternen Tests muss die von Ihnen ausgefüllte zweiseitige Einwilligungserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, darf Ihr Kind sich nicht selbst testen und somit auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Diese Erklärung gilt bis zum Ende des Schuljahres und muss nicht zu jedem neuen Test von Ihnen ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in der o.g. zweiseitigen Erklärung. Wenn Sie Ihrem Kind keinen Test unterziehen lassen, verbleibt es – höchstwahrscheinlich bis zu den Sommerferien – im Distanzunterricht und wird über das Schulportal mit Aufgaben versorgt. Mit Videokonferenzen oder einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden. 

Wie funktioniert der Selbsttest?

Der verwendete Selbsttest hat zwei Vorteile: Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Bereich der Nase und erfordert keinen tiefen Rachenabstrich, weshalb jede Schülerin und jeder Schüler diesen Test unkompliziert selbst durchführen kann. Außerdem ist das Ergebnis bereits nach 15 Minuten sichtbar. Beim ersten Mal ist es sicherlich ein seltsames Gefühl, da die Kinder diese Art von Selbsttests nicht gewohnt sind. Seien Sie sich aber gewiss, dass diese Tests nicht die körperliche Unversehrtheit Ihres Kindes verletzen. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern über etwaige Befürchtungen. Drei Videos helfen zum Verstehen, wie solche Schnelltests funktionieren (Video 1 und Video 2). Für die kleineren Kinder ist insbesondere das zweite Video (Augsburger Puppenkiste) zu empfehlen, weil es sehr kindgerecht gestaltet ist. Unsere Test-Kits erhalten wir von der Firma Roche. Das Video 3 entspricht exakt unseren aktuellen Selbsttests und ist sehr hilfreich, um sich über die Durchführung einen realistischen Eindruck zu verschaffen.

Wann und wo erfolgen die Selbsttests?

Getestet wird grundsätzlich in der Schule. Die Test-Kits dürfen also nicht für den häuslichen Gebrauch ausgeteilt werden. Auch die verbrauchten Materialien dürfen nicht mit nach Hause genommen werden, da diese separat in der Schule entsorgt werden. Die Testung erfolgt in der ersten Woche montags und mittwochs für Teil 1 sowie dienstags und donnerstags für Teil 2. In der darauffolgenden Woche ist es umgekehrt. Da die Tests 72 Stunden Gültigkeit haben, genügen zwei Tests pro Woche für jedes Kind. Getestet wird immer im Beisein einer Lehrkraft und zu Beginn der ersten Stunde im Klassenraum. Die Kinder müssen also nicht früher in die Schule kommen. Die erste Testung erfolgt am Montag bzw. Dienstag mit dem Klassenlehrer, sodass ein geschützter und vertrauter Rahmen geschaffen ist.

Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?

Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass ein positives Testergebnis kein Grund zur Ausgrenzung oder Stigmatisierung sein darf. Wer weiß es besser als die Familien selbst, dass Corona mittlerweile – so traurig es ist – zum Alltag gehört. Viele kennen Personen im Freundes- und Bekanntenkreis, die sich infiziert haben und im besten Falle nach zwei, drei Wochen wieder genesen waren. Weiterhin liegt es in der Natur der Sache, dass bei einem selbst durchgeführten Test die Fehlerquote höher ist als bei einem professionell durchgeführten. Daher ist es verpflichtend, im Anschluss eines positiven Tests einen PCR-Test durchzuführen. Bis dahin gilt die Quarantänepflicht. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim Selbsttest ein positives Ergebnis hat, werden die Eltern kontaktiert und das Kind darf nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Zur Überbrückung zwischen Anruf und evtl. Abholung durch die Eltern wartet Ihr Kind draußen auf dem Schulhof (bei den Tischtennisplatten) und wird bei Bedarf von unserer Schulsozialarbeiterin oder der Schulleitung betreut. Das Ablaufdiagramm visualisiert die Vorgehensweise nochmal ganz gut.

Entfallen die sonstigen Hygieneregeln bei negativen Tests?

Nein, das Tragen der Masken sowie die Abstandsregelung bleiben weiterhin bestehen. Die Selbsttests setzen alle anderen Maßnahmen nicht außer Kraft, sondern sind ein ergänzender Schritt zur Eindämmung der Pandemie sowie dem Aufspüren symptomloser Infektionen, die bei älteren Menschen, also den Eltern, zu einer gravierenden Erkrankung führen könnten.

 

Elternbrief vom Kultusminister

Elternbrief vom Kultusminister in leichter bzw. verschiedenen Sprachen

Einwilligungserklärung zum Selbsttest

 

 

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