10. Mai 2021
Wechselunterricht für alle Klassen ab Mittwoch, den 12. Mai
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
es ist geschafft! Am Mittwoch, den 12. Mai kehren alle Klassen zurück in den Wechselunterricht. Herr Koepsell hat dazu ein kleines Video aufgenommen.
Video: Rückkehr mit Wechselunterricht
Der Wechsel findet täglich statt und beginnt am Mittwoch mit Gruppe 2. Die kommenden Feiertage (Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam) werden beim Wechsel mitgezählt. Ansonsten verlieren am Ende alle den Überblick. Beispiel: Wenn am Pfingstmontag frei ist und an diesem Tag eigentlich Gruppe 2 in der Schule wäre, verschiebt sich diese nicht automatisch auf Dienstag. Gruppe 2 wäre in diesem Beispiel also erst am Mittwoch wieder in der Schule.
Viele der folgenden Informationen sind den Eltern der Jahrgänge 5 und 6 schon bekannt.
Selbsttests am Adorno-Gymnasium
Ihre Kinder haben ab sofort die Möglichkeit, sich zwei Mal pro Woche kostenfrei in der Schule testen lassen zu können. Das hat den großen Vorteil, dass Sie als Eltern ein Gefühl der Sicherheit bekommen, dass der Schulbesuch Ihres Kindes nicht dazu beiträgt, das Virus in Ihre eigene Familie einzutragen. Diese Tests erzeugen ggf. bei einigen Kindern (manchmal auch bei den Eltern) ein mulmiges Gefühl. Seien Sie sich gewiss, dass unsere Lehrerinnen und Lehrer mit Ihren Kindern zu Beginn der Testung ausführlich über die Durchführung sprechen und jeden einzelnen Schritt erklären werden. Bei den Jahrgängen 5 und 6 erfolgte dies bereits.
Muss mein Kind getestet werden?
Ohne negatives Testergebnis darf Ihr Kind am Präsenzunterricht nicht teilnehmen. Das heißt, Sie können Ihr Kind auch beim Hausarzt oder über sonstige Stellen testen lassen und diesen Nachweis der Lehrkraft vorzeigen. Der Nachweis darf jedoch nicht älter als 72 Stunden sein. Für die schulinternen Tests muss die von Ihnen ausgefüllte zweiseitige Einwilligungserklärung vorliegen. Liegt diese nicht vor, darf Ihr Kind sich nicht selbst testen und somit auch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wenn Sie mit dieser Vorgabe nicht einverstanden sein sollten, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht schriftlich über die Klassenleitung abzumelden. Ihr Kind erhält dann die Aufgaben und Rückmeldungen der Lehrkräfte über das Schulportal. Diese werden alternativ zur Leistungsbewertung herangezogen und bilden zusammen mit den bisherigen Leistungen die Zeugnisnote. Wie Sie wissen, ist grundsätzlich von der Gleichwertigkeit von Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht auszugehen.
Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings im Distanzunterricht nicht gerechnet werden. Die Videokonferenzen entfallen, Klassenarbeiten können ebenfalls nicht mitgeschrieben werden. Ggf. werden von den Lehrkräften Ersatzleistungen eingefordert.
Wie funktioniert der Selbsttest?
Der verwendete Selbsttest hat zwei Vorteile: Der Abstrich erfolgt nur im vorderen Bereich der Nase und erfordert keinen tiefen Rachenabstrich, weshalb jede Schülerin und jeder Schüler diesen Test unkompliziert selbst durchführen kann. Außerdem ist das Ergebnis bereits nach 15 Minuten sichtbar. Beim ersten Mal ist es sicherlich ein seltsames Gefühl, da die Kinder diese Art von Selbsttests nicht gewohnt sind. Seien Sie sich aber gewiss, dass diese Tests nicht die körperliche Unversehrtheit Ihres Kindes verletzen. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihren Kindern über etwaige Befürchtungen. Drei Videos helfen zum Verstehen, wie solche Schnelltests funktionieren (Video 1 und Video 2). Für die kleineren Kinder ist insbesondere das zweite Video (Augsburger Puppenkiste) zu empfehlen, weil es sehr kindgerecht gestaltet ist. Unsere Test-Kits erhalten wir von der Firma Roche. Das Video 3 entspricht exakt unseren aktuellen Selbsttests und ist sehr hilfreich, um sich über die Durchführung einen realistischen Eindruck zu verschaffen.
Wann und wo erfolgen die Selbsttests?
Getestet wird grundsätzlich in der Schule. Die Test-Kits dürfen also nicht für den häuslichen Gebrauch ausgeteilt werden. Auch die verbrauchten Materialien dürfen nicht mit nach Hause genommen werden, da diese separat in der Schule entsorgt werden. Die Testung erfolgt generell montags und mittwochs für den einen Klassenteil sowie dienstags und donnerstags für den anderen. In der darauffolgenden Woche ist es umgekehrt. Da die Tests 72 Stunden Gültigkeit haben, genügen zwei Tests pro Woche für jedes Kind. Getestet wird immer im Beisein einer Lehrkraft und zu Beginn der ersten Stunde im Klassenraum. Die Kinder müssen also nicht früher in die Schule kommen. Die erste Testung erfolgt auch für die Klassen 7 bis 10 mit dem Klassenlehrer, sodass ein geschützter und vertrauter Rahmen geschaffen ist.
Was passiert, wenn der Test positiv ausfällt?
Zunächst ist es wichtig zu betonen, dass ein positives Testergebnis kein Grund zur Ausgrenzung oder Stigmatisierung sein darf. Wer weiß es besser als die Familien selbst, dass Corona mittlerweile – so traurig es ist – zum Alltag gehört. Viele kennen Personen im Freundes- und Bekanntenkreis, die sich infiziert haben und im besten Falle nach zwei, drei Wochen wieder genesen waren. Weiterhin liegt es in der Natur der Sache, dass bei einem selbst durchgeführten Test die Fehlerquote höher ist als bei einem professionell durchgeführten. Daher ist es verpflichtend, im Anschluss eines positiven Tests einen PCR-Test durchzuführen. Bis dahin gilt die Quarantänepflicht. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler beim Selbsttest ein positives Ergebnis hat, werden die Eltern kontaktiert und das Kind darf nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Zur Überbrückung zwischen Anruf und evtl. Abholung durch die Eltern wartet Ihr Kind draußen auf dem Schulhof (bei den Tischtennisplatten) und wird bei Bedarf betreut. Das Ablaufdiagramm visualisiert die Vorgehensweise nochmal ganz gut.
Entfallen die sonstigen Hygieneregeln bei negativen Tests?
Nein, das Tragen der Masken sowie die Abstandsregelung bleiben weiterhin bestehen. Die Selbsttests setzen alle anderen Maßnahmen nicht außer Kraft, sondern sind ein ergänzender Schritt zur Eindämmung der Pandemie sowie dem Aufspüren symptomloser Infektionen, die bei älteren Menschen, also den Eltern, zu einer gravierenden Erkrankung führen könnten.
Finden noch schriftliche Arbeiten statt?
Die Klassenarbeiten sind für alle Jahrgänge auf die Hauptfächer beschränkt. Die Lernkontrollen in den Nebenfächern werden komplett gestrichen. Die Arbeiten werden allerdings frühestens ab dem 31. Mai geschrieben und evtl. nicht mehr in allen Hauptfächern. Auch hier können bzw. wurden bereits Ersatzleistungen eingefordert.
Wenden Sie sich für aufkommende oder noch offene Detailfragen an die Klassenleitung Ihres Kindes. Wenn Sie etwaige systemische Kritik oder Bedenken bzgl. der Anordnungen haben, kann die Schulleitung bzw. die übergeordnete Behörde Ihr Ansprechpartner sein.