Navigations Button

Auslandsaufenthalte

Barbara Wagner und Norbert Wenderdel

Während der Schullaufbahn an einem deutschen Gymnasium für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland zu besuchen, ist für viele junge Menschen eine besondere Erfahrung. Ein solcher Aufenthalt stärkt die Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache sowie die interkulturelle Kompetenz und fördert die Entwicklung der jungen Persönlichkeiten.

Für eine allgemeine Beratung können sich interessierte Eltern und Schüler:innen an Frau Wagner wenden. Als Ansprechpartnerin zum Thema Auslandsaufenthalt berät sie bezüglich des Zeitpunkts und der Länge des Aufenthalts, der Wahl einer geeigneten Austauschorganisation oder eines Stipendiums und hilft bei der Klärung grundsätzlicher Fragen und Bedenken.

Zudem findet im Frühjahr jedes Jahres für alle Schüler:innen und Eltern des 8. und 9. Jahrgangs eine Informationsveranstaltung in unserem Haus zum Thema Auslandsaufenthalt statt.

Zeitpunkt und formale Vorgaben

Entsprechend der geltenden Oberstufen- und Abiturverordnung Hessen (OAVO) soll „den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen.“

Das 10. Schuljahr und insbesondere die Einführungsphase bieten sich für Auslandsaufenthalte an. Es kann ein mehrmonatiger Aufenthalt, ein halbjähriger oder auch ein einjähriger Aufenthalt passend sein.

Bei einem mehrmonatigen oder halbjährigen Aufenthalt im ersten Halbjahr der 10. Klasse oder Einführungsphase setzen die Schüler:innen nach der Rückkehr ihre Schullaufbahn in der entsprechenden Stufe fort und können dann mit dem Jahreszeugnis die Zulassung zur E-Phase bzw. zur Qualifikationsphase erhalten.

Im Falle eines einjährigen Aufenthalts in der Jahrgangsstufe 10 oder Einführungsphase wird zuvor individuell abgestimmt, wie die Rückkehr ans Adorno-Gymnasium geplant werden kann. Dazu muss mit der Studienleitung (Herr Wenderdel) rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt ein Beratungstermin vereinbart werden. Ein obligatorischer Beratungstermin mit der Studienleitung findet außerdem statt, wenn die/der Schüler:in nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt wieder zurückkommt – in der Regel vor Beginn der Sommerferien. In diesem Gespräch wird geklärt, in welcher Stufe der Unterricht nach den Sommerferien fortgesetzt wird; die Entscheidung ist abhängig von den Leistungen in den Jahrgangsstufen 9 bzw. 10 sowie den belegten Kursen und Leistungen im Ausland.

Das Formblatt zur Beurlaubung während des Zeitraums des Auslandsaufenthaltes muss ebenfalls über Herrn Wenderdel bei der Schulleitung eingereicht werden.

Kontakt:

wagner@adorno-gymnasium.de (allgemeine Beratung)

wenderdel@adorno-gymnasium.de (obligatorische Beratung zu formalen Fragen)