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Auslandsaufenthalte

Während der Schullaufbahn an einem deutschen Gymnasium für einen längeren Zeitraum eine Schule im Ausland zu besuchen, ist für viele junge Menschen eine besondere Erfahrung. Ein solcher Aufenthalt stärkt die Kenntnisse in der entsprechenden Fremdsprache sowie die interkulturelle Kompetenz und fördert die Entwicklung der jungen Persönlichkeiten.

Für eine allgemeine Beratung können sich interessierte Eltern und Schüler:innen an Frau Wagner wenden. Als Ansprechpartnerin zum Thema Auslandsaufenthalt berät sie bezüglich des Zeitpunkts und der Länge des Aufenthalts, der Wahl einer geeigneten Austauschorganisation oder eines Stipendiums und hilft bei der Klärung grundsätzlicher Fragen und Bedenken.

Zudem findet im Frühjahr jedes Jahres für alle Schüler:innen und Eltern des 8. und 9. Jahrgangs eine Informationsveranstaltung in unserem Haus zum Thema Auslandsaufenthalt statt.

Zeitpunkt und formale Vorgaben

Entsprechend der geltenden Oberstufen- und Abiturverordnung Hessen (OAVO) soll „den Schülerinnen und Schülern, die im Ausland eine Schule besuchen, ermöglicht werden, ihre schulische Ausbildung nach ihrer Rückkehr ohne zeitlichen Verlust fortzusetzen.“

Das 10. Schuljahr und insbesondere die Einführungsphase bieten sich für Auslandsaufenthalte an. Es kann ein mehrmonatiger Aufenthalt, ein halbjähriger oder auch ein einjähriger Aufenthalt passend sein.

Bei einem mehrmonatigen oder halbjährigen Aufenthalt im ersten Halbjahr der 10. Klasse oder der Einführungsphase setzen die Schülerinnen und Schüler nach der Rückkehr ihre Schullaufbahn in der entsprechenden Jahrgangsstufe fort und können dann mit dem Jahreszeugnis die Versetzung in die Einführungsphase bzw. die Zulassung zur Qualifikationsphase erhalten.

1. Zusätzliche Informationen zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt während der Jahrgangsstufe 10 oder zu einem halbjährigen Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10

Den Erziehungsberechtigten eines Kindes, das einen einjährigen Auslandsaufenthalt während der Jahrgangsstufe 10 oder einen Aufenthalt während des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10 absolviert, wird empfohlen, an der Informationsveranstaltung zur jeweils kommenden Einführungsphase teilzunehmen. Die Abendveranstaltung findet immer im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10, in der Regel im April oder Mai, statt und wird einige Wochen zuvor im Schulportalkalender sowie über die Klassenlehrkräfte angekündigt. Im Rahmen dieser Veranstaltung können auch individuelle Fragen zur Einführungsphase und zu den Online-Kurswahlen für die E-Phase gestellt und geklärt werden, an denen das Kind vom Ausland aus teilnimmt.

Die Entscheidung über die Versetzung in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe obliegt der zuständigen Klassenkonferenz.

In der Einführungsphase müssen die erste und zweite Fremdsprache fortgesetzt werden.

2. Zusätzliche Informationen zu einem einjährigen Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase oder zu einem halbjährigen Auslandsaufenthalt in der E2

Im Falle eines einjährigen Aufenthalts während der Einführungsphase wird zuvor individuell abgestimmt, wie die Rückkehr an das Adorno-Gymnasium geplant werden kann. Dazu muss mit der Studienleitung (Herrn Wenderdel) rechtzeitig vor dem geplanten Auslandsaufenthalt ein Beratungstermin vereinbart werden.

Ein obligatorischer Beratungstermin mit der Studienleitung findet außerdem statt, wenn die Schülerin oder der Schüler nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt während der gesamten Einführungsphase oder nach einem halbjährigen Aufenthalt in der E2 wieder zurückkommt – in der Regel vor Beginn der Sommerferien. Das Gespräch dient der Beratung zu der Frage, in welcher Stufe (Q- oder E-Phase) die Fortsetzung des Unterrichts nach den Sommerferien sinnvoll ist; die Entscheidung ist auch abhängig von den Leistungen in der Jahrgangsstufe 10 bzw. E1 sowie den belegten Kursen und Leistungen im Ausland.

Zum Erlangen des Latinums muss der Unterricht im Fach Latein nach der Rückkehr aus einem einjährigen Auslandsaufenthalt in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 fortgesetzt oder – falls kein Lateinkurs angeboten werden kann – eine Feststellungsprüfung abgelegt werden.

Empfehlenswert ist die Teilnahme der Erziehungsberechtigten an der Informationsveranstaltung zur Qualifikationsphase (immer in der E2, in der Regel im April/Mai, Ankündigung im Schulportal-Kalender). 

3. Allgemeine Hinweise

Grundlegende Informationen zur Einführungs- und Qualifikationsphase finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Oberstufe.

Der Antrag auf Beurlaubung für einen Aufenthalt während der Jahrgangsstufe 10 wird bei der Schulleiterin eingereicht.

Der Antrag auf Beurlaubung für einen Auslandsaufenthalt in der Einführungsphase muss über Herrn Wenderdel bei der Schulleitung eingereicht werden.

Kontakt:

wagner[at]adorno-gymnasium.de (allgemeine Beratung)

wenderdel[at]adorno-gymnasium.de (Beratung zu formalen Fragen)