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Ausführlichere Informationen zur Elternmitwirkung

Die verschiedenen Arten der Elternarbeit

Die Rechte der Eltern sind im Einzelnen im Hessischen Schulgesetz (§§ 100 – 120) beschrieben. Sie reichen von Mitbestimmungs-, Anhörungs- und Informationsrechten bis hin zu Vorschlagsrechten Dies geschieht in der Form des Klassenelternbeirates sowie des Schulelternbeirats. Daneben können die Eltern über das Gremium der Schulkonferenz Ihre Mitbestimmung ausüben.

Der Klassenelternbeirat sowie dessen Vertreter:in werden von den Eltern der jeweiligen Klasse für zwei Jahre gewählt.

1. Klassenelternbeirat

Die wesentlichen Aufgaben des Klassenelternbeirates sind:

  • Ansprechpartner:in sein für Eltern und Lehrer: innen in allen die Klasse betreffenden Angelegenheiten
  • Vertretung der Belange der Klasse im Schulelternbeirat
  • Durchführung der Elternabende (einmal im Schulhalbjahr mindestens)
  • Information und Weiterleitungen von Informationen an die Klassen-Eltern zu schulischen Themen oder Belange

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte jederzeit an uns!

2. Schulelternbeirat (SEB)

Der SEB setzt sich aus den gewählten Klassenelternvertreter:innen und deren Stellvertreter:innen zusammen. Alle zwei Jahre findet eine Wahl des Vorsitzes, des stellvertretenden Vorsitzes sowie des erweiterten Vorstands statt. Am Adorno-Gymnasium finden in der Regel zwei Sitzungen des SEB im Schuljahr statt. Bei Bedarf können weitere Sitzungen einberufen werden. An den Sitzungen nehmen neben den Elternvertreter:innen auch die Mitglieder der Schulleitung teil. Zu bestimmten Themen oder auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Gäste einzuladen. Der SEB nimmt das Mitbestimmungsrecht an der Schule wahr.

Der Vorstand des SEB hat analog zum Klassenelternbeirat u.a. folgende Aufgaben:

  • Vertretung der Elternschaft der Schule nach innen und außen
  • Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben
  • Einberufung und Leitung der Sitzungen des Schulelternbeirates
  • Durchführung der Beschlüsse des Schulelternbeirats
  • Wahlvorbereitung und -organisation
  • Teilnahme an den Gesamtschulkonferenzen*
  • Kommunikation allgemeiner Probleme/Fragen der Elternschaft
  • Regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung über Anliegen der Eltern in Schul- und Unterrichtsangelegenheiten
  • Unterstützung der Eltern bei der Lösung von Problemen
  • Zusammenarbeit mit der Schülervertretung der Schule
  • Kontakt zum Stadtelternbeirat
  • Zusammenarbeit mit dem Schulförderverein

*Gesamtschulkonferenz
An der Gesamtkonferenz nehmen der/die Vorsitzende des SEB und sein/e Stellvertreter/in mit beratender Stimme teil. Bis zu 3 weitere Elternvertreter: innen können an der Gesamtkonferenz teilnehmen. Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, soweit hierfür nicht die Schulkonferenz zuständig ist. Mitglieder der Gesamtkonferenz sind alle Lehrerinnen und Lehrer sowie alle sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und die Schulleitung.

3. Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrer: innen, Schüler:innen (ab Jahrgangstufe 8) und Eltern. Sie setzt sich zusammen aus 3 Elternvertreter:innen, 2 Schülervertreter:innen und 5 Vertreter:innen des Lehrerkollegiums. Den Vorsitz führt die Schulleitung. Die Mitglieder werden für 2 Jahre gewählt. Im Unterschied zu SEB und Gesamtkonferenz werden in der Schulkonferenz zentrale Fragen der Schule von Eltern, Lehrern und Schülern gemeinsam beraten, diskutiert und entschieden. In die Schulkonferenz können alle Eltern gewählt werden, auch diejenigen, die nicht Klassenelternvertreter sind und ein Kind an der Schule haben. In einer Sitzung des SEB werden die Elternvertreter:innen und ihre Stellvertreter:innen für die Schulkonferenz gewählt.

Beschlüsse der Schulkonferenz sind nach dem Hessischen Schulgesetz zu folgenden Themen zu treffen (Auszug):

  • Schulprogramm
  • Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
  • Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen
  • Grundsätze für die Einrichtung und Durchführung von freiwilligen Unterrichts- und Betreuungsangeboten
  • Grundsätze für die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Einrichtungen sowie für Vereinbarungen mit Dritten im Rahmen von Projekten zur Öffnung der Schule
  • schulinterne Grundsätze für Klassenfahrten und Wandertage
  • Öffnung der Schule nach außen
  • Schulbudget
  • Schülerbeförderung und Schulwegsicherung 

Die Mitglieder der Schulkonferenz können auch an den Sitzungen des SEB und der Gesamtkonferenz teilnehmen.

Schulübergreifende Elternmitwirkung

Die Elternmitwirkung reicht auch über das Adorno Gymnasium hinaus. So sind Elternvertreter: innen unserer Schule im Stadtelternbeirat vertreten.

Weitere nützliche Informationen zur Elternarbeit an hessischen Schulen finden Sie unter anderem hier: Stadtelternbeirat Frankfurt am Main

Förderverein

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der das Adorno-Gymnasium unterstützt. Die meisten Mitglieder sind Eltern von Schüler:innen. Eine enge Zusammenarbeit besteht mit der Schulleitung, dem Kollegium sowie dem Schulelternbeirat. Wir unterstützen die Schule da, wo es notwendig und sinnvoll ist, beispielsweise im Bereich des sozialen Lernens, bei der Ausrichtung von Turnieren mit attraktiven Preisen, bei Theateraufführungen und in zahlreichen weiteren Bereichen. Auch bei Festen und sonstigen Veranstaltungen sind wir präsent. Darüber hinaus kooperieren wir mit der Schülergenossenschaft des Adorno-Gymnasiums. Unser Engagement beruht auf ehrenamtlicher Basis.

Unser Vorstand wird gebildet von

Dr. Angela Rascher, Nils Medenbach und Richard Thiel.

Sie erreichen uns über foerderverein@adorno-gymnasium.de

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung:

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